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Der Arbeitszeugnis Blog

Gendern in Arbeitszeugnissen

Neues und Wichtiges aus der Arbeitszeugnis Welt!

Blogbeitrag

Gendern in Arbeitszeugnissen

„Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden sowie unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern war stets vorbildlich.“ Würden Sie wollen, dass das so in Ihrem Arbeitszeugnis steht? In diesem Blogartikel finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Gendern in Arbeitszeugnissen.  

 

Wie es zu der Entwicklung im Bereich der Arbeitszeugnisse kam

 

Gendern (die aktive sprachliche Berücksichtigung beider bzw. aller Geschlechter oder das bewusst geschlechtsneutrale Formulieren) ist inzwischen im Alltag weit verbreitet. Längst werden nicht mehr nur ausdrücklich Bürger, Wähler und Studenten adressiert, sondern Wählerinnen und Wähler, Bürgerinnen und Bürger und Studierende. ­In der Straßenverkehrsordnung wurden Fußgänger an einigen Stellen bewusst durch zu Fuß Gehende ersetzt, um eine Bezugnahme auf das Geschlecht zu vermeiden.

Das Bewusstsein für eine gendersensible Sprache ist gewachsen. Auch im Personalbereich hat diese Veränderung bereits Eingang gefunden: Stellenanzeigen à la Personalleiter gesucht sind nicht mehr zulässig. Es wird z. B. argumentiert, dass Frauen trotz noch so guten Willens gedanklich tatsächlich nicht mitgedacht werden, wenn von Projektleitern, Ärzten und Chefs die Rede ist, und dass diese Unterrepräsentierung tatsächlich bestehende Ungleichheiten sprachlich verstärkt.

Aus anderer Sicht wird Gendern als Verkomplizierung der Sprache kritisiert und seine Notwendigkeit sowie Umsetzbarkeit bezweifelt. Einerseits geht es um Männer und Frauen, aber die Debatte nahm 2017 nach einem Urteil des BVerfG umso mehr Fahrt auf, in dem das sogenannte dritte Geschlecht personenstands-rechtlich anerkannt wurde. Unter dem dritten Geschlecht werden intersexuelle Menschen verstanden (etwa 80.000 - 120.000 in Deutschland), die medizinisch dauerhaft weder als männlich noch als weiblich bezeichnet werden können.

Seit Dezember 2018 gibt es für diese Menschen im Personenstandsregister den dritten Geschlechtseintrag „divers“. Infolge dieser Entwicklung wird auch in Stellenanzeigen immer häufiger explizit nach männlichen, weiblichen oder diversen (m/w/d) Bewerbern gesucht. Wie sprachlich mit dieser Personengruppe umgegangen werden soll, ist noch nicht geklärt. (Welche Pronomen soll zum Beispiel verwendet werden? Z. B.: „Mit seinen / ihren / sieren Arbeitsergebnissen waren wir stets voll zufrieden“?)

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Die möglichen Herangehensweisebeim Gendern in Arbeitszeugnissen

Im Bereich Sprache und Geschlecht ist also viel in Bewegung. Allerdings gibt es weder eine Pflicht zum Gendern noch einheitliche, offizielle Regeln dafür. Es haben sich viele unterschiedliche Strategien entwickelt, um Sensibilität für die Geschlechterdiversität zu zeigen. Übliche Wege sind:

 

  • Das generische Maskulinum (männliche Schreibweise) mit Inklusionshinweis, z. B. in einer Fußnote: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird grundsätzlich die männliche Form verwendet. Es sind damit alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht gemeint.
  • Die Aufzählung weiblicher und männlicher Formen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Das Binnen-I: MitarbeiterInnen
  • Der Schrägstrich: Mitarbeiter/innen (Achtung: Expert/innen oder Anwalt/innen wäre unzulässig, weil die männliche Variante unvollständig wäre)
  • Der Unterstrich: Mitarbeiter_innen
  • Das Sternchen: Mitarbeiter*innen
  • Bewusst neutrale Formulierungen wie Personal- / Abteilungsleitung, substantivierte Adjektive im Plural wie die Beschäftigten, Partizipien im Plural (die Mitarbeitenden) oder Kollektivbezeichnungen (die Kundschaft)

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Was Unternehmen beim Gendern in Arbeitszeugnissen beachten sollten

 

In vielen Unternehmen kommt die Frage auf: Wie sollen wir mit dieser Entwicklung umgehen? Dies betrifft z. B. den internen und externen Schriftverkehr, den Öffentlichkeitsauftritt des Unternehmens und nicht zuletzt unser Fachgebiet Arbeitszeugnisse.

Arbeitszeugnisse bewerten die Arbeitsleistung und das Verhalten einzelner Personen, aber vermitteln immer auch einen Eindruck über das Unternehmen selbst. Wie sorgfältig wurde formuliert? Wie ist der Schreibstil? Es geht für Unternehmen nicht zuletzt um die Frage: Wie soll sich unser Unternehmen nach außen darstellen?

In Arbeitszeugnissen wird die Entscheidung über Gendern oder Nicht-Gendern insbesondere (aber nicht ausschließlich) bei Tätigkeitsbeschreibungen und im Abschnitt über das Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen, Kunden etc. relevant. Bei Arbeitszeugnissen kommt erschwerend hinzu, dass sie an eine bestimmte, tradierte Form gebunden sind, übersichtlich gestaltet sein und eine gewisse Länge nicht überschreiten sollten.

Maßgeblich in Bezug auf das Gendern in Arbeitszeugnissen sind folgende Aspekte:

  • Die Unternehmensphilosophie und das -image (auch die politische Dimension der Entscheidung sowie ggf. Auswirkungen auf die Zielgruppe)

     

  • Einheitlichkeit und Konsistenz der Unternehmensdarstellung (Übereinstimmung der Unternehmensphilosophie oder den -guidelines mit der Umsetzung z. B. in Zeugnissen)
  • Lesbarkeit, Verständlichkeit, Übersichtlichkeit und Funktion der Zeugnisse
  • Grammatikalische Schwierigkeiten und Gefahr von Fehlern durch das Gendern

Es geht stets darum, die Ziele abzuwägen und möglichst gut miteinander in Einklang zu bringen, im Bereich Arbeitszeugnisse unter der besonderen Berücksichtigung der notwendigen Kürze und Übersichtlichkeit. Noch ist offen, ob und wenn ja in welchen Bereichen sich diese Entwicklung langfristig durchsetzen wird. Anlass zur Auseinandersetzung damit gerade im Personalbereich und Argumente für beide Seiten gibt es jedenfalls. Wir sind gespannt!

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