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PSRM bietet effektive Lösungen für die Erstellung von Arbeitszeugnissen.
Ist Gendern in Ihrem Unternehmen ein Thema? Wir stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung mit der Formulierung von Arbeitszeugnissen zur Seite, zeigen mögliche Wege auf, beraten Sie zu Vor- und Nachteilen in der Praxis und finden mit Ihnen eine für Sie passende Lösung. Kommen Sie gerne auf uns zu und kontaktieren Sie uns einfach für ein persönliches Beratungsgespräch mit unseren ZeugnisexpertInnen!
„Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, KollegInnen, KundInnen sowie unseren GeschäftspartnerInnen war stets vorbildlich.“ Würden Sie wollen, dass das so in Ihrem Arbeitszeugnis steht? Es gibt viel zu beachten rund um das Thema Gendern in Arbeitszeugnissen.
In vielen Unternehmen kommt die Frage auf: Wie sollen wir mit dieser Entwicklung umgehen? Dies betrifft z. B. den interne und
externen Schriftverkehr, den Öffentlichkeitsauftritt des
Unternehmens und nicht zuletzt unser Fachgebiet
Arbeitszeugnisse.
Arbeitszeugnisse bewerten die Arbeitsleistung und das Verhalten einzelner Personen, aber vermitteln immer auch einen Eindruck
über das Unternehmen selbst. Wie sorgfältig wurde formuliert?
Wie ist der Schreibstil? Es geht für Unternehmen nicht zuletzt um die Frage: Wie soll sich unser Unternehmen nach außen
darstellen?
In Arbeitszeugnissen wird die Entscheidung über Gendern oder
Nicht-Gendern insbesondere (aber nicht ausschließlich) bei
Tätigkeitsbeschreibungen und im Abschnitt über das Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen, Kunden etc. relevant. Bei
Arbeitszeugnissen kommt erschwerend hinzu, dass sie an eine
bestimmte, tradierte Form gebunden sind, übersichtlich gestaltet
sein und eine gewisse Länge nicht überschreiten sollten.
Maßgeblich in Bezug auf das Gendern in Arbeitszeugnissen sind
folgende Aspekte:
Es geht stets darum, die Ziele abzuwägen und möglichst gut
miteinander in Einklang zu bringen, im Bereich Arbeitszeugnisse
unter der besonderen Berücksichtigung der notwendigen Kürze
und Übersichtlichkeit. Noch ist offen, ob und wenn ja in welchen
Bereichen sich diese Entwicklung langfristig durchsetzen wird.
Anlass zur Auseinandersetzung damit gerade im Personalbereich und Argumente für beide Seiten gibt es jedenfalls.
Im Bereich Sprache und Geschlecht ist also viel in Bewegung.
Allerdings gibt es weder eine Pflicht zum Gendern noch einheitliche, offizielle Regeln dafür. Es haben sich viele unterschiedliche Strategien entwickelt, um Sensibilität für die Geschlechterdiversität zu zeigen. Übliche Wege sind:
Gendern (die aktive sprachliche Berücksichtigung beider bzw. aller Geschlechter oder das bewusst geschlechtsneutrale Formulieren) ist inzwischen im Alltag weit verbreitet. Längst werden nicht mehr nur ausdrücklich Bürger, Wähler und Studenten adressiert, sondern Wählerinnen und Wähler, Bürgerinnen und Bürger und Studierende. In der Straßenverkehrsordnung wurden Fußgänger an einigen Stellen bewusst durch zu Fuß Gehende ersetzt, um eine Bezugnahme auf das Geschlecht zu vermeiden.
Das Bewusstsein für eine gendersensible Sprache ist gewachsen. Auch im Personalbereich hat diese Veränderung bereits Eingang gefunden: Stellenanzeigen à la Personalleiter gesucht sind nicht mehr zulässig. Es wird z. B. argumentiert, dass Frauen trotz noch so guten Willens gedanklich tatsächlich nicht mitgedacht werden, wenn von Projektleitern, Ärzten und Chefs die Rede ist, und dass diese Unterrepräsentierung tatsächlich bestehende Ungleichheiten sprachlich verstärkt.
Aus anderer Sicht wird Gendern als Verkomplizierung der Sprache kritisiert und seine Notwendigkeit sowie Umsetzbarkeit bezweifelt. Einerseits geht es um Männer und Frauen, aber die Debatte nahm 2017 nach einem Urteil des BVerfG umso mehr Fahrt auf, in dem das sogenannte dritte Geschlecht personenstandsrechtlich anerkannt wurde. Unter dem dritten Geschlecht werden intersexuelle Menschen verstanden (etwa 80.000 – 120.000 in Deutschland), die medizinisch dauerhaft weder als männlich noch als weiblich bezeichnet werden können.
Seit Dezember 2018 gibt es für diese Menschen im Personenstandsregister den dritten Geschlechtseintrag „divers“. Infolge dieser Entwicklung wird auch in Stellenanzeigen immer häufiger explizit nach männlichen, weiblichen oder diversen (m/w/d) BewerberInnen gesucht. Wie sprachlich mit dieser Personengruppe umgegangen werden soll, ist noch nicht geklärt. (Welche Pronomen sollen zum Beispiel verwendet werden? Z. B.: „Mit seinen / ihren / sieren Arbeitsergebnissen waren wir stets voll zufrieden“?)
Viele PSRM-Kunden, die uns bisher vertraut haben, haben sich beim Thema gendergerechte Arbeitszeugnis und die dadurch notwendigen Maßnahmen, auch auf unsere Erfahrung und Expertise verlassen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren.
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