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Neues und Wichtiges aus der Arbeitszeugnis Welt!
In Deutschland ist die Pflicht zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert. So heißt es dort:
„Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.“
Gemäß § 109 der Gewerbeordnung hat jeder Beschäftigte bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen Rechtsanspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieses muss in jedem Fall zumindest Angaben über die Art und Dauer der Tätigkeit umfassen. Es handelt sich dabei dann um ein sogenanntes einfaches Arbeitszeugnis. Arbeitnehmer können jedoch auch verlangen, dass in ihrem Arbeitszeugnis Auskunft über ihre Arbeitsleistung und ihr Verhalten gemacht werden. In diesem Fall spricht man dann von einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
Hauptunterschied beider Arten von Arbeitszeugnissen ist, dass die Leistungsbewertung und die Beurteilung des Verhaltens im einfachen Arbeitszeugnis fehlen. Dieser Umstand kann sowohl ein Vorteil als auch ein Nachteil darstellen. Gab es zum Beispiel Schwierigkeiten während der Zusammenarbeit, so werden diese nicht ersichtlich. Andererseits erzeugt dies auch bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber Misstrauen darüber, weshalb lediglich ein einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt wurde.
Gleichwohl gibt es aber auch Szenarien, in denen es durchaus mehr Sinn macht, dem Beschäftigten ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Dies trifft etwa dann zu, wenn die Zeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers schlicht und ergreifend zu kurz war, um eine aussagekräftige Beurteilung von Leistung und Verhalten vornehmen zu können. Dies ist beispielsweise der Fall bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer kurzen Zeit, wie in etwa der Probezeit oder wenn der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg wegen Krankheit nicht zur Verfügung stand. Grundsätzlich entscheidet der Arbeitszeugnisempfänger selbst, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis erhalten möchte. In Deutschland stellen die meisten Betriebe in der Regel jedoch qualifizierte Arbeitszeugnisse aus, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen ohne Anforderung hierzu verlässt.
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