Termin vereinbaren
Logo PSRM weiss 72dpi -

DER ARBEITSZEUGNIS BLOG

Was darf im Zeugnis stehen, was nicht?

Neues und Wichtiges aus der PSRM-Welt!

Blogartikel

Was darf im Zeugnis stehen, was nicht?

Immer wieder gibt es Unklarheiten darüber, ob einzelne Themen im Arbeitszeugnis aufgeführt werden dürfen oder unterlassen werden müssen. Nachfolgend haben wir für Sie diese Frage ausführlich beantwortet:

 

  • Krankheitsurlaub: Nur in Ausnahmefällen darf dieser im Arbeitszeugnis aufgeführt werden, und auch nur dann, wenn er rund die Hälfte der Gesamtarbeitszeit ausmachte.

 

  • Teilzeit: Sofern die Tätigkeit vollständig in Form einer Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wurde, muss dies im Arbeitszeugnis stets angegeben werden, um die Wahrheitspflicht zu erfüllen. Sollte der Umfang der Teilzeitbeschäftigung jedoch nahezu einer Vollzeitbeschäftigung entsprechen, beispielsweise bei einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden, kann diese unerwähnt bleiben.

 

  • Elternzeit: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts darf die Elternzeit nur dann aufgeführt werden, wenn es sich bei der Zeit der Abwesenheit um eine wesentliche Unterbrechung der Beschäftigung handelte. Im Klartext bedeutet dies, dass wie bei krankheitsbedingten Abwesenheiten die Fehlzeit in der Regel nur dann erwähnt werden darf, wenn sie etwa die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachte.

 

  • Homeoffice: Da der Standort, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird, üblicherweise nicht ausschlaggebend ist, muss er nur dann erwähnt werden, wenn er sich aus der Tätigkeitsbeschreibung eindeutig ableiten lässt und somit zur Klärung beiträgt.

 

  • Schwerbehinderung: Im Arbeitszeugnis darf sie nur auf Antrag des Arbeitnehmers erwähnt werden.

 

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten: Soweit sie im Rahmen des Unternehmens ausgeübt werden, wie zum Beispiel als Rettungssanitäter oder als Mitglied der Feuerwehr, dürfen sie auf Antrag des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis aufgenommen werden.

Haben Sie Fragen?

Immer noch nicht die Antworten auf Ihre Fragen gefunden? Nutzen Sie die Gelegenheit und kontaktieren Sie uns. Bis dahin.

OUR BLOG

Latest Blog & Articles

Lorem Ipsum is simply dummy text of the printing and typesetting industry. Lorem Ipsum has been the industry's standard dummy text ever since the 1500s.

Still Confused About Our Features? Get A Consultation

Lorem Ipsum is simply dummy text of the printing and typesetting industry. Lorem Ipsum has been the industry's standard dummy text ever since the 1500s.