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Neues und Wichtiges aus der Arbeitszeugnis Welt!
Sofern ein positives Beschäftigungsverhältnis bestand, stellt es sicherlich kein großes Hindernis dar, ein verlorengegangenes oder in Vergessenheit geratenes Arbeitszeugnis zu beantragen. Doch was tun Sie, wenn das Verhältnis nicht im Guten auseinander gegangen ist oder der alte Arbeitgeber nicht mehr zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bereit ist? Da Sie grundsätzlich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben, sollten Sie dieses zuerst in schriftlicher Form beantragen.
Erfolgt keine entsprechende Reaktion, fordern Sie es am besten erneut mit einer Frist von 7 bis 14 Tagen schriftlich an und weisen darauf hin, dass im Falle einer erneuten Nichtbeantwortung der Aufforderung durch den Arbeitgeber rechtliche Schritte ergriffen werden. Missachtet der Arbeitgeber auch diese Forderung, so ist eine entsprechende Klage vor dem Arbeitsgericht zu veranlassen.
Immer noch nicht die Antworten auf Ihre Fragen gefunden? Nutzen Sie die Gelegenheit und kontaktieren Sie uns. Bis dahin.
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