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Der Arbeitszeugnis Blog

Geheimcode entdeckt! Was nun?

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Geheimcode entdeckt! Was nun?

Doch wie verhalten Sie sich nun, wenn Sie einen Geheimcode oder ein Geheimzeichen im Arbeitszeugnis aufgedeckt haben? Schließlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein inhaltlich korrektes Arbeitszeugnis und ein Recht auf Anfechtung, wenn er nachweisen kann, dass er berechtigte Zweifel hat. Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis dann umgehend korrigieren, sonst verstößt er gegen § 109 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO). Doch was geschieht, wenn Sie mit Ihrer Beurteilung im Arbeitszeugnis nicht zufrieden sein sollten? Zunächst einmal sollten Sie sich direkt an den Zeugnisaussteller wenden und um eine entsprechende Korrektur bitten.

Sofern Sie dies nicht am Telefon tun wollen, können Sie dies auch per E-Mail oder Brief erledigen. Hier empfiehlt es sich, eine Fristsetzung vorzunehmen und nach deren Ablauf noch einmal nachzuhaken. Bringt weder ein klärendes Gespräch oder Telefonat noch der schriftliche Kontakt etwas, können Sie anschließend den Betriebsrat einschalten und um Unterstützung bitten. Scheitert dies alles, bleibt nur der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht und die Einreichung einer Klage vor dem Arbeitsgericht.

Im Rahmen eines solchen Prozesses muss der Arbeitgeber zunächst nachweisen, dass er den Arbeitnehmer richtig beurteilt hat und dass der Inhalt des Arbeitszeugnisses ordnungsgemäß ist. Dazu kann er unter anderem Vorgesetzte und Kollegen befragen, Einsicht in die Personalakte nehmen, protokollierte Mitarbeitergespräche oder bereits erstellte Zwischenzeugnisse begutachten. Kommt der Arbeitgeber seiner Beweislast nicht nach, ist er verpflichtet, ein neues Arbeitszeugnis zu erstellen. Unterlässt er auch diese Verpflichtung, kann er durch einen Gerichtsbeschluss zu einer Geldstrafe verurteilt werden. In der Mehrzahl der Fälle wird jedoch eine Einigung erzielt und der Arbeitnehmer erhält ein neues Arbeitszeugnis.

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Immer noch nicht die Antworten auf Ihre fragen gefunden? Nutzen Sie die Gelegenheit und kontaktieren Sie uns. Bis dahin.

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