Neues und Wichtiges aus der Arbeitszeugnis Welt!
Nicht alles, was in einem Arbeitszeugnis als positiv empfunden wird, ist auch wirklich positiv beabsichtigt. Hat ein Mitarbeiter zum Beispiel „immer sehr sorgfältig und genau gearbeitet“, so klingt dies im ersten Augenblick nach einem sehr ordentlichen Mitarbeiter. Bezogen auf ein Arbeitszeugnis zeigt es jedoch, dass die Person sehr detailversessen war und sich mit Nebensächlichkeiten auseinandergesetzt hat. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie schwierig es sein kann, ein Arbeitszeugnis richtig zu interpretieren.
Die Folge ist immer noch eine große Ungewissheit bei den Arbeitnehmern, wenn sie ein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen. Viele Arbeitgeber übertragen das Erstellen des Arbeitszeugnisses auch gerne an ihre Angestellten. Doch das Schreiben des eigenen Arbeitszeugnisses ist für Viele eine echte Bewährungsprobe. Das Gleiche gilt, wenn SieArbeitszeugnisse analysieren müssen.
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Zeugnisaussteller müssen beim Schreiben eines Arbeitszeugnisses der Wahrheitspflicht und zugleich der Wohlwollenspflicht gerecht werden. Der Zeugnisaussteller muss also den Adressaten des Zeugnisses wahrheitsgemäß bewerten, wobei er jedoch keine Kritik äußern oder negative Eigenschaften und Verhaltensweisen aufführen darf. Dies führte zur Entwicklung der sogenannten Zeugnissprache, die es den Zeugnisempfängern schwer macht, den wahren Inhalt ihres Dokumentes herauszulesen.
Im Grunde ist es aber eigentlich ganz einfach: Hinter den typischen Zeugniscodes verbergen sich die klassischen deutschen Schulnoten von 1 bis 6. Oft gibt es nur kleine Unterschiede im Wortlaut zwischen den Formulierungen, die aber eine ganze Note ausmachen können. Wer kennt Sie nicht, die Zufriedenheitsfloskel. An diesem Beispiel können Sie am besten sehen, dass es oft nur kleine Unterschiede zwischen den Formulierungen gibt, die aber einen großen Einfluss auf Ihre Bewertung haben können:
Zur Anwendung kommt hier die sogenannte Positiv-Skalen-Technik, bei der selbst schlechte Bewertungen noch positiv formuliert werden. Was es darüber hinaus noch für Verschlüsselungstechniken für Arbeitszeugnisse gibt, wird im Folgenden näher ausgeführt:
Verhalten gegenüber den Mitarbeitern bei einer Führungskraft im Arbeitszeugnis nicht erwähnt wird, kann man von Schwierigkeiten ausgehen.
Für einen Frisör ist eine „kreative Arbeitsweise“ durchaus von Vorteil, für einen Finanzbuchhalter ist sie im Arbeitszeugnis aber wohl eher deplatziert. Heißt es im Arbeitszeugnis weiterhin „Er verstand es, seine Interessen mit denen des Unternehmens geschickt zu verbinden“, dann handelt es sich in Wirklichkeit um einen Mitarbeiter, der es mit den innerbetrieblichen Regeln und Richtlinien wohl nicht so genau nahm.
Um sicherzustellen, dass dies in Ihrem Arbeitszeugnis nicht passiert, sollten Sie ein Auge auf die folgenden Arbeitszeugnisformulierungen werfen:
Nach § 109 Abs. 2 der Gewerbeordnung muss ein Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein. Dabei darf es keine Angaben oder Formulierungen enthalten, die dazu dienen, eine andere als die aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu erzielen. Aus diesem Grund ist auch die Verwendung von so genannten Geheimcodes in Arbeitszeugnissen verboten. Hier einige Beispiele:
Darüber hinaus gibt es noch weitere tabuisierte Punkte für Arbeitszeugnisse. In der folgenden Liste sehen Sie, was außerdem nicht in ein Arbeitszeugnis gehört:
Des Weiteren ist die Verwendung von Verschlüsselungen unzulässig. Allerdings sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis auf jede noch so kleine Abweichung von der üblichen Schreibweise kontrollieren. Sollten Sie eines der folgenden Geheimzeichen finden, wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Arbeitgeber und bitten Sie um eine entsprechende Korrektur:
Doch wie verhalten Sie sich nun, wenn Sie einen Geheimcode oder ein Geheimzeichen im Arbeitszeugnis aufgedeckt haben? Schließlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein inhaltlich korrektes Arbeitszeugnis und ein Recht auf Anfechtung, wenn er nachweisen kann, dass er berechtigte Zweifel hat. Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis dann umgehend korrigieren, sonst verstößt er gegen § 109 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO). Doch was geschieht, wenn Sie mit Ihrer Beurteilung im Arbeitszeugnis nicht zufrieden sein sollten? Zunächst einmal sollten Sie sich direkt an den Zeugnisaussteller wenden und um eine entsprechende Korrektur bitten.
Sofern Sie dies nicht am Telefon tun wollen, können Sie dies auch per E-Mail oder Brief erledigen. Hier empfiehlt es sich, eine Fristsetzung vorzunehmen und nach deren Ablauf noch einmal nachzuhaken. Bringt weder ein klärendes Gespräch oder Telefonat noch der schriftliche Kontakt etwas, können Sie anschließend den Betriebsrat einschalten und um Unterstützung bitten. Scheitert dies alles, bleibt nur der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht und die Einreichung einer Klage vor dem Arbeitsgericht.
Im Rahmen eines solchen Prozesses muss der Arbeitgeber zunächst nachweisen, dass er den Arbeitnehmer richtig beurteilt hat und dass der Inhalt des Arbeitszeugnisses ordnungsgemäß ist. Dazu kann er unter anderem Vorgesetzte und Kollegen befragen, Einsicht in die Personalakte nehmen, protokollierte Mitarbeitergespräche oder bereits erstellte Zwischenzeugnisse begutachten. Kommt der Arbeitgeber seiner Beweislast nicht nach, ist er verpflichtet, ein neues Arbeitszeugnis zu erstellen. Unterlässt er auch diese Verpflichtung, kann er durch einen Gerichtsbeschluss zu einer Geldstrafe verurteilt werden. In der Mehrzahl der Fälle wird jedoch eine Einigung erzielt und der Arbeitnehmer erhält ein neues Arbeitszeugnis.
Für viele Personalentscheider ist die Tätigkeitsbeschreibung der entscheidende Teil des Arbeitszeugnisses, denn hier bestätigt der Arbeitgeber offiziell, wie der Werdegang im Unternehmen verlief und welche konkreten Aufgaben der Arbeitnehmer übernommen hat. Hier findet auch die Zeugnissprache in der Regel keine Anwendung. Doch auch hier gibt es Fallstricke, die es zu berücksichtigen gilt. Es ist wichtig zu wissen, dass auch dieser Teil eine gewisse Struktur aufweisen muss, um überzeugend zu sein.
Die Tätigkeitsbeschreibung sollte in chronologischer Reihenfolge erfolgen (von der Anfangsposition bis zur aktuellen oder letzten Position). Die übertragenen Kompetenzen und Vollmachten, wie zum Beispiel die Prokura, sollten in der richtigen chronologischen Reihenfolge hinzugefügt werden. Die Tätigkeitsbeschreibung sollte so neutral wie möglich formuliert sein und nicht mit dem Bewertungsteil vermischt werden. Ein wichtiger Teil der Tätigkeitsbeschreibung ist dann die detaillierte Aufführung der ausgeübten Aufgaben, bei der Folgendes beachtet werden sollte:
Anhand des folgenden Beispiels können Sie sehen, wie eine optimale Tätigkeitsbeschreibung aussehen kann:
Beispiel für eine sehr gute Tätigkeitsbeschreibung:
Frau Vera Meyer, geboren am 22.07.1982, trat am 01.09.2015 in unser Unternehmen ein. Zunächst absolvierte Frau Meyer eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in unserem Hause, die sie am 28. Juni 2018 erfolgreich vor der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main abschloss. Im direkten Anschluss haben wir Frau Meyer als Team-Assistentin im Bereich Einkauf in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übernommen. Seither umfasst ihr Aufgabenbereich im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten:
Mithilfe der nachstehenden Kontrollliste können Sie feststellen, ob Ihr Arbeitszeugnis ein sehr gutes ist, mit dem Sie künftig bei Arbeitgebern punkten können:
In diesem Praxistipp finden Sie nun passende und vorgefertigte Textbausteine eines übersichtlichen Arbeitszeugnisses der Note 2 bzw. der Note 1, mit denen Sie den Bewertungsteil Ihres eigenen Arbeitszeugnisses erstellen können.
Fachwissen:
Note 2: Herr Kalter verfügt über ein gutes, umfassendes und tiefgreifendes Fachwissen, dass er auch bei schwierigen Aufgaben zielführend und stets erfolgreich einsetzte.
Note 1: Herr Wüstenberg verfügt über ein sehr gutes, umfassendes und tiefgreifendes Fachwissen, das er auch bei schwierigen Aufgaben zielführend und stets überaus erfolgreich einsetzte.
Weiterbildung:
Note 2: Sie erweiterte und aktualisierte ihre fachlichen Kenntnisse beständig zu unserem Nutzen und hat neu erworbenes Wissen immer sofort sowie wirksam in der Praxis angewendet.
Note 1: Sie erweiterte und aktualisierte ihre fachlichen Kenntnisse beständig zu unserem großen Nutzen und hat neu erworbenes Wissen immer sofort sowie sehr wirksam in der Praxis angewendet.
Arbeitsbefähigung:
Note 2: Seine schnelle Auffassungsgabe ermöglichte es ihm, auch komplexe Fragestellungen umgehend und präzise zu erfassen. Dank seines sicheren und logischen Denk- und Urteilsvermögens kam Herr Widmer immer zu hochwertigen und zugleich praktikablen Lösungen, die er beharrlich umsetzte.
Note 1: Seine sehr gute Auffassungsgabe ermöglichte es ihm, auch sehr komplexe Fragestellungen umgehend und präzise zu erfassen. Dank seines äußerst sicheren und logischen Denk- und Urteilsvermögens kam Herr Sammer immer zu sehr hochwertigen und zugleich praktikablen Lösungen, die er beharrlich umsetzte.
Belastbarkeit:
Note 2: Selbst unter hoher Arbeitsbelastung behielt Frau Karich jederzeit die Übersicht und verstand es, effizient und erfolgreich Prioritäten zu setzen.
Note 1: Selbst unter höchster Arbeitsbelastung behielt Frau Feldmann jederzeit die Übersicht und verstand es, effizient und sehr erfolgreich Prioritäten zu setzen.
Arbeitsbereitschaft:
Note 2: Er überzeugte stets durch seine große Einsatzbereitschaft und sein hohes Maß an Eigeninitiative sowie Zielstrebigkeit. Gerne war er auch bereit, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, auch über den eigentlichen Verantwortungsbereich und die übliche Arbeitszeit hinaus.
Note 1: Er überzeugte stets durch seine außerordentliche Einsatzbereitschaft und sein sehr hohes Maß an Eigeninitiative sowie Zielstrebigkeit. In vorbildlicher Weise war er auch bereit, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, auch über den eigentlichen Verantwortungsbereich und die übliche Arbeitszeit hinaus.
Arbeitsweise:
Note 2: Frau Herz brachte neue Ideen in ihr Arbeitsgebiet mit ein und arbeitete jederzeit effizient, zuverlässig und genau.
Note 1: Frau Tafelmann brachte kontinuierlich neue Ideen in ihr Arbeitsgebiet mit ein und arbeitete jederzeit sehr effizient, zuverlässig und genau.
Arbeitserfolg:
Note 2: Die Arbeitsergebnisse von Herrn Sandkorn übertrafen quantitativ und qualitativ konstant unsere Erwartungen.
Note 1: Die Arbeitsergebnisse von Herrn Wiedermann übertrafen quantitativ und qualitativ konstant weit unsere Erwartungen.
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung:
Note 2: Alle ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Note 1: Alle ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Führungskompetenz (nur bei Führungspositionen):
Note 2: Auch seiner Führungsrolle wurde er jederzeit in hohem Maße gerecht. Durch eine konsequente fach- und personenbezogene Führung motivierte Herr Kümmerling sein Team stets zu hohem Einsatz und guten Leistungen. Dabei förderte er engagiert die fachliche und persönliche Weiterentwicklung seiner Mitarbeiter und delegierte Aufgaben sowie Verantwortung immer in angemessener Weise.
Note 1: Auch seiner Führungsrolle wurde er jederzeit in sehr hohem Maße gerecht. Durch eine konsequente fach- und personenbezogene Führung motivierte Herr Sieckmann sein Team stets zu hohem Einsatz und sehr guten Leistungen. Dabei förderte er durchweg und sehr engagiert die fachliche und persönliche Weiterentwicklung seiner Mitarbeiter und delegierte Aufgaben sowie Verantwortung immer in angemessener Weise.
Verhalten:
Note 2: Das Verhalten von Frau Hempel sowohl gegenüber Vorgesetzten und Kollegen (bei Führungspositionen: gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern) als auch Kunden und Geschäftspartnern war stets einwandfrei. Durch ihre kooperative, freundliche und offene Art prägte sie maßgeblich die angenehme Arbeitsatmosphäre. Frau Hempel war aufgrund ihrer fachlichen Qualitäten und überzeugenden Persönlichkeit eine allseits geschätzte Ansprechpartnerin.
Note 1: Das Verhalten von Frau Weniger sowohl gegenüber Vorgesetzten und Kollegen (bei Führungspositionen: gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern) als auch Kunden und Geschäftspartnern war stets vorbildlich. Durch ihre sehr kooperative, freundliche und offene Art prägte sie maßgeblich die angenehme Arbeitsatmosphäre. Frau Weniger war aufgrund ihrer fachlichen Qualitäten und überzeugenden Persönlichkeit eine allseits äußerst geschätzte Ansprechpartnerin.
Auch für den Entwurf eines Zwischenzeugnisses können diese Zeugnisbausteine zum Einsatz kommen. Beachten Sie dabei jedoch, dass bereits in der Überschrift erkennbar ist, dass es sich um ein solches handelt. Des Weiteren sollte das Zeugnis in der Gegenwartsform verfasst werden, da Sie ja noch Ihren Beruf ausüben bzw. Angestellter des Unternehmens sind.
Um sicherzustellen, dass sich Ihr Arbeitszeugnis nicht wie jedes andere liest, sollte es einige individuelle Ergänzungen enthalten. Andernfalls wirkt es so, als sei es nur kopiert oder mit einer Arbeitszeugnis-Software erstellt worden. Auch kann dies zu der Annahme führen, dass Sie sich mit dem Arbeitszeugnis keine große Mühe machen wollten und es nur eine lästige Pflichtaufgabe war. In der folgenden Liste können Sie genau nachlesen, was ein individuelles Arbeitszeugnis ausmacht:
Grundsätzlich gleicht das Arbeitszeugnis einer Führungskraft dem seiner Mitarbeiter. Ergänzend sollte es jedoch einige Zusatzinformationen enthalten, die für ein Führungszeugnis unerlässlich sind und bei Fehlen zu einer schlechten Gesamtbeurteilung führen können. Denn das, was im Arbeitszeugnis für diese Zielgruppe fehlt, wiegt in der Regel schwerer als das, was darin aufgeführt ist. Die nachfolgenden Aspekte sollten grundsätzlich in einem Führungszeugnis enthalten sein:
Doch was ist mit all denjenigen, die auf freiberuflicher Basis arbeiten, ein Studium absolvieren oder sich zum Beispiel für einen Masterabschluss bewerben wollen? In solchen Fällen ist eine Alternative zum Arbeitszeugnis gefragt. Diese sind:
Ein Referenzschreiben wird unabhängig von einer bestimmten Person ausgestellt und soll in erster Linie einen Überblick über die erworbenen Kompetenzen und die ausgeübten Tätigkeiten geben. Im Gegensatz zu einem Referenzschreiben ist ein Empfehlungsschreiben wesentlich persönlicher ausgestaltet. Zwischen dem Aussteller und der empfohlenen Person besteht oftmals eine etwas engere Relation, wie zum Beispiel zwischen einem Studenten und einem Professor oder Dozenten. In der Regel kann jeder ein Empfehlungsschreiben ausstellen lassen, wobei keine Spezifikationen eingehalten werden müssen und es durchaus auch ein wenig emotionaler formuliert werden kann.
Referenz- und Empfehlungsschreiben sollten nicht länger als eine Din-A4-Seite sein und möglichst auf Firmenpapier ausgestellt werden. Darüber hinaus sollte der Aussteller einen seriösen Ruf haben und seine Position sowie seine fachliche Kompetenz aus dem Empfehlungsschreiben hervorgehen. Wenngleich ein Referenz- oder Empfehlungsschreiben immer auch der Eigenwerbung dient, sollte es dennoch glaubwürdig und nicht übertrieben wirken.
Die Aussagekraft und Glaubwürdigkeit eines solchen Dokuments ist umso größer, je mehr Fakten und Differenzierungsmerkmale es enthält. So haben beispielsweise Referenz- und Empfehlungsschreiben einen deutlichen Vorteil, weil sie persönlicher sind und keine Zeugniscodes enthalten. Als Verfasser eignen sich nicht nur direkte Vorgesetzte, sondern auch Abteilungsleiter, Professoren oder Ausbilder. Ausschlaggebend ist, dass der Aussteller mindestens eine Hierarchieebene höher steht, wie es beim Arbeitszeugnis der Fall ist. Doch auch für Festangestellte sind Referenzen eine sinnvolle Erweiterung der Arbeitszeugnisse in der Bewerbungsmappe, um zusätzliche Informationen über die Kompetenzen des Bewerbers zu erhalten.
Mit den richtigen Tipps und Tricks kann es jedem Arbeitnehmer gelingen, ein Arbeitszeugnis zu erstellen, auch wenn dieser Prozess mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden ist. Falls Sie sich diesen Stressfaktor ersparen möchten, erstellt Ihnen gerne das PSRM-Team Ihr individuelles Arbeitszeugnis und sorgt für ein sehenswertes Endergebnis, frei von Rechtschreib-, Grammatik- und Datenfehlern.
Dabei unterstützen wir Sie vom ersten Kontakt zur Ermittlung Ihrer persönlichen Anforderungen, über die fachgerechte Erstellung Ihres Arbeitszeugnisses, bis hin zur Nachbearbeitung und finalen Übermittlung. Kontaktieren Sie uns einfach jetztund wir finden eine auf Ihre individuellen Ansprüche abgestimmte Lösung!
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