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Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

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Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Grundsätzlich gibt es für das Anrecht auf ein Zwischenzeugnis keine gesetzliche Regelung. Oftmals enthalten Tarifverträge einen Anspruch für sogenannte besondere Anlässe. Allerdings besteht jedoch auch ohne Tarifvertrag ein begründeter Anspruch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder als vertragliche Nebenpflicht nach § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern der Arbeitnehmer berechtigte und nachvollziehbare Anknüpfungspunkte für ein Zwischenzeugnis vorweisen kann.

 

Dies können unter anderem die folgenden Faktoren sein:

 

  • Externe Stellenbewerbung
  • Vorgesetztenwechsel
  • Endgültige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Voraussichtliches oder mögliches Ende des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel aufgrund einer Umstrukturierung oder Schließung des Unternehmens
  • Änderung des Aufgabenbereichs, zum Beispiel aufgrund einer Beförderung oder einer Versetzung in einen anderen Geschäftsbereich
  • Elternzeit oder Langzeiterkrankung

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