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Grundsätzlich gibt es für das Anrecht auf ein Zwischenzeugnis keine gesetzliche Regelung. Oftmals enthalten Tarifverträge einen Anspruch für sogenannte besondere Anlässe. Allerdings besteht jedoch auch ohne Tarifvertrag ein begründeter Anspruch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder als vertragliche Nebenpflicht nach § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern der Arbeitnehmer berechtigte und nachvollziehbare Anknüpfungspunkte für ein Zwischenzeugnis vorweisen kann.
Dies können unter anderem die folgenden Faktoren sein:
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