Mithilfe der nachstehenden Kontrollliste können Sie feststellen, ob Ihr Arbeitszeugnis ein sehr gutes ist, mit dem Sie künftig bei Arbeitgebern punkten können:
- Das Zeugnis ist auf hochwertigem Geschäftspapier gedruckt, hat keine Flecken, ist nicht geknickt oder hat gar Eselsohren.
- Es hat die korrekte Überschrift: Bei einem Austrittszeugnis lautet die Überschrift »Zeugnis« oder »Arbeitszeugnis«, bei einem Zwischenzeugnis muss auch »Zwischenzeugnis« in der Überschrift stehen.
- Das Zeugnis ist frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern.
- Die Länge des Zeugnistextes steht in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrer Beschäftigungszeit und Position (grundsätzlich gilt: je kürzer das Zeugnis, desto schlechter die Bewertung, allerdings ist ein zu langes Zeugnis mit mehr als drei Seiten nachteilig). Die meisten sehr guten Arbeitszeugnisse sind anderthalb bis zwei Seiten lang.
- Das Zeugnis hat einen klaren Schreibstil und enthält keine Schachtelsätze.
- Der Teil des Werdegangs und der detaillierten Beschreibung von Tätigkeiten und Aufgaben ist bewertungsfrei und in chronologischer Reihenfolge.
- Eine stetige Weiterentwicklung und Übernahme von verantwortungsvolleren Aufgaben wurden aufgenommen.
- Der Bewertungsteil entspricht der gängigen Norm und enthält die einzelnen Zeugnisbausteine in der richtigen Reihenfolge: Fachwissen und Weiterbildung, Arbeitsbefähigung, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, zusammenfassende Leistungsbewertung, Verhalten (bei Führungspositionen ergänzt um die Führungskompetenz).
- Der Bewertungsteil enthält eine Mischung von guten und sehr guten Formulierungen, Standardformulierungen wurden durch Individuelles ergänzt. Besondere Arbeitserfolge, Sonder- und Projektaufgaben sind aufgeführt.
- Die Abschlussformel enthält den Ausstellungsgrund, das Bedauern über das Ausscheiden, den Dank für die sehr gute Zusammenarbeit sowie berufliche und private Zukunftswünsche (Wichtig! »weiterhin viel Erfolg«).
- Das Zeugnis hat das korrekte Datum (bei Austritt das Vertragsende beziehungsweise der 15., 30. oder 31. eines Monats).
- Die Unterschrift wurde durch einen oder besser zwei (erhöht die Glaubwürdigkeit) ranghöhere Mitarbeiter ausgeführt.