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Der Arbeitszeugnis Blog

Ein professionelles Arbeitszeugnis

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Ein professionelles Arbeitszeugnis

Mithilfe der nachstehenden Kontrollliste können Sie feststellen, ob Ihr Arbeitszeugnis ein sehr gutes ist, mit dem Sie künftig bei Arbeitgebern punkten können:

  • Das Zeugnis ist auf hochwertigem Geschäftspapier gedruckt, hat keine Flecken, ist nicht geknickt oder hat gar Eselsohren.
  • Es hat die korrekte Überschrift: Bei einem Austrittszeugnis lautet die Überschrift »Zeugnis« oder »Arbeitszeugnis«, bei einem Zwischenzeugnis muss auch »Zwischenzeugnis« in der Überschrift stehen.
  • Das Zeugnis ist frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern.
  • Die Länge des Zeugnistextes steht in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrer Beschäftigungszeit und Position (grundsätzlich gilt: je kürzer das Zeugnis, desto schlechter die Bewertung, allerdings ist ein zu langes Zeugnis mit mehr als drei Seiten nachteilig). Die meisten sehr guten Arbeitszeugnisse sind anderthalb bis zwei Seiten lang.
  • Das Zeugnis hat einen klaren Schreibstil und enthält keine Schachtelsätze.
  • Der Teil des Werdegangs und der detaillierten Beschreibung von Tätigkeiten und Aufgaben ist bewertungsfrei und in chronologischer Reihenfolge.
  • Eine stetige Weiterentwicklung und Übernahme von verantwortungsvolleren Aufgaben wurden aufgenommen.
  • Der Bewertungsteil entspricht der gängigen Norm und enthält die einzelnen Zeugnisbausteine in der richtigen Reihenfolge: Fachwissen und Weiterbildung, Arbeitsbefähigung, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, zusammenfassende Leistungsbewertung, Verhalten (bei Führungspositionen ergänzt um die Führungskompetenz).
  • Der Bewertungsteil enthält eine Mischung von guten und sehr guten Formulierungen, Standardformulierungen wurden durch Individuelles ergänzt. Besondere Arbeitserfolge, Sonder- und Projektaufgaben sind aufgeführt.
  • Die Abschlussformel enthält den Ausstellungsgrund, das Bedauern über das Ausscheiden, den Dank für die sehr gute Zusammenarbeit sowie berufliche und private Zukunftswünsche (Wichtig! »weiterhin viel Erfolg«).
  • Das Zeugnis hat das korrekte Datum (bei Austritt das Vertragsende beziehungsweise der 15., 30. oder 31. eines Monats).
  • Die Unterschrift wurde durch einen oder besser zwei (erhöht die Glaubwürdigkeit) ranghöhere Mitarbeiter ausgeführt.

Haben Sie Fragen?

Immer noch nicht die Antworten auf Ihre fragen gefunden? Nutzen Sie die Gelegenheit und kontaktieren Sie uns. Bis dahin.

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